Feuerwerkskategorien

Einteilung der Feuerwerkskörper nach dem Sprengstoff-Gesetz:
  • Kategorie F1: Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen, einen vernachlässigbaren Schallpegel besitzen, einschließlich Feuerwerkskörpern, die zur Verwendung innerhalb von Gebäuden vorgesehen sind.
  • Kategorie F2: Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Schallpegel besitzen und die zur Verwendung im Freien, mit dem vorgeschriebenen Sicherheitsabstand, vorgesehen sind.
Altersangaben
  • Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr verwendet werden.
  • Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr verwendet werden.
Einteilung der pyrotechnischen Gegenstände für Bühne und Theater
  • Kategorie T1: Pyrotechnische Gegenstände für die Verwendung auf Bühnen, die eine geringe Gefahr darstellen. Der Abbrand ist für Personen über 18 Jahre erlaubt.
Einteilung der sonstigen pyrotechnischen Gegenstände
  • Kategorie P1: Pyrotechnische Gegenstände – außer Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Gegenständen für Bühne und Theater -, die eine geringe Gefahr darstellen. Die Verwendung ist für Personen über 18 Jahre erlaubt.