Einteilung der Feuerwerkskörper nach dem Sprengstoff-Gesetz:
Kategorie F1: Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen, einen vernachlässigbaren Schallpegel besitzen, einschließlich Feuerwerkskörpern, die zur Verwendung innerhalb von Gebäuden vorgesehen sind.
Kategorie F2: Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen, einen geringen Schallpegel besitzen und die zur Verwendung im Freien, mit dem vorgeschriebenen Sicherheitsabstand, vorgesehen sind.
Altersangaben
Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen ab dem vollendeten 12. Lebensjahr verwendet werden.
Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr verwendet werden.
Einteilung der pyrotechnischen Gegenstände für Bühne und Theater
Kategorie T1: Pyrotechnische Gegenstände für die Verwendung auf Bühnen, die eine geringe Gefahr darstellen. Der Abbrand ist für Personen über 18 Jahre erlaubt.
Einteilung der sonstigen pyrotechnischen Gegenstände
Kategorie P1: Pyrotechnische Gegenstände – außer Feuerwerkskörpern und pyrotechnischen Gegenständen für Bühne und Theater -, die eine geringe Gefahr darstellen. Die Verwendung ist für Personen über 18 Jahre erlaubt.